Bahai
Als Bahai (auch Bahai-Religion, Bahaitum oder Bahaismus) bezeichnet
sich eine aus dem Babismus hervorgegangene Religion mit weltweiter
Verbreitung. Das Wort „Baha'i“ bezieht sich auf den
Religionsstifter Baha'u'llah (arab. „Herrlichkeit Gottes“,
mit bürgerlichem Namen: Mirza Husayn Ali Nuri) und bezeichnet
dessen Anhänger.
2002 lebten laut Encyclopædia Britannica 7,4 Millionen Bahai in
fast allen Ländern der Erde. Der Bahai-Glaube ist nach diesen
Angaben in mehr Ländern verbreitet als der Islam, was jedoch eher
an der Fähigkeit der Bahai liegt, auch kleine Zahlen von
Gläubigen zu organisieren und offiziell zu machen. Bahai-eigene
Statistiken zählen nur offiziell registrierte Mitglieder und
kommen so – je nach Schätzung – auf rund fünf bis
sechseinhalb Millionen weltweit, andere Enzyklopädien geben auch
weniger an. Nach Angaben des Bahá'í Office of Public
Information aus dem Jahr 2004 stammen die Bahai aus mehr als 2100
ethnischen Gruppen und leben – vom Ursprungsland Iran abgesehen
– vor allem in Indien, Schwarzafrika und Südamerika. Die
größte Bahai-Gemeinde der westlichen Industriestaaten ist
jene der USA, in Europa lebt nur eine fünfstellige Zahl. In Bezug
auf die Bevölkerungszahl sind die Bahai-Gemeinden meist sehr
klein, fast überall liegen sie unter einem Promille. In einigen
Inselstaaten wie Kiribati und in Bolivien erreichen sie mehrere Prozent.
In Deutschland leben seit 1905 Bahai. Momentan sind es rund 5000 in ca.
900 Orten Deutschlands. Ihr Gemeindezentrum mit dem ersten
„Europäischen Haus der Andacht“ befindet sich in
Hofheim am Taunus. Dort werden im Bahai-Verlag deutsche
Übersetzungen der Bahai-Schriften herausgegeben. Insgesamt wurden
sie in mehr als 800 Sprachen übersetzt. Durch eine Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts (sog. Bahai-Beschluss) erlangte die
Gemeinschaft in der deutschen Rechtswissenschaft einige Bekanntheit. In
Österreich leben momentan etwa 1100, in der Schweiz 1000 Bahai.
Lehre
Die Bahai besitzen in den zahlreichen Originalschriften ihres
Religionsstifters Baha'u'llah eine eigene zentrale Offenbarungsquelle.
Neben dem Heiligsten Buch (Kitab-i-Aqdas) und dem Buch der Gewissheit
sind die mystischen Schriften (wie Die Sieben Täler und die
Verborgenen Worte) für die Gläubigen von großer
Bedeutung.
Das menschliche Leben wird in den Schriften Baha'u'llahs als ein
mystischer Weg der Seele beschrieben, der mit der Zeugung im Mutterleib
beginnt, jedoch mit dem körperlichen Tod noch lange nicht beendet
ist. Der Mensch ist mit einem freien Willen ausgestattet, trägt
die Verantwortung für sein Tun und hat die Konsequenzen selbst zu
tragen. Er ist fähig zum Guten wie zum Bösen und bedarf der
Erziehung, um die in ihm angelegten „Gaben und
Fähigkeiten“ zu entwickeln.
Baha'u'llahs Gebote sollen die Grundlage für eine funktionierende
Gesellschaft bilden und dazu führen, dass „dem Körper
dieser Welt eine lebendige Seele geschenkt wird und dieses zarte Kind,
die Menschheit, zur Stufe der Reife gelangt“.
Schöpferischer Antrieb und Ursache allen Seins ist die
göttliche Liebe. Als „erstes Gebot der Religion“
bezeichnete Abdu'l Baha, der Sohn des Religionsstifters, die
Nächstenliebe. Religion, die zu Zwietracht führt, verfehle
ihren Zweck. In diesem Fall sei es besser ohne sie zu leben.
Eine der zentralen prophetischen Aussagen Baha'u'llahs lautet:
„Die Erde ist nur ein Land, und alle Menschen sind seine
Bürger.“Der zentrale Gedanke der Einheit manifestiert sich
auf drei Ebenen: in der Einheit Gottes, in der mystischen Einheit der
Religionen und in der Einheit der Menschheit. Theologischer Angelpunkt
der Bahai-Lehre ist das neue heilsgeschichtliche Paradigma der
„fortschreitenden Gottesoffenbarung“: Gott offenbart sich
der Menschheit nicht einmalig, sondern progressiv, zyklisch
wiederkehrend. Da die Menschheit sich ständig fortentwickelt und
sich demnach zwangsläufig die Umstände und die Fassungskraft
der Menschen ändern, muss die Religion eine Erneuerung erfahren,
um der Situation entsprechend göttliche Führung leisten zu
können. Dies geschieht, indem Gott der Menschheit in bestimmten
Zeiträumen göttliche Erzieher schickt. Folglich sind die
großen Religionen (wie Judentum, Christentum, Islam u. a.) nicht
bloße Wahrheitsteilhaben, sondern göttliche Stiftungen. Ihre
heiligen Bücher sind Zeugnisse der Wahrheit und stammen aus
derselben Quelle. Dem Glauben der Bahai nach ist Baha'u'llah der
jüngste dieser göttlichen Erzieher, aber nicht der letzte.
Baha'u'llah stellt für die Gläubigen die Wiederkunft Christi
dar, sowie den erwarteten Messias der Juden. Die Bahai glauben, dass
mit Baha'u'llah alle ersehnten Propheten ihr Wiederkommen wahrgemacht
haben. Diese Wiederkehr ist jedoch keine körperliche, vielmehr
verstehen die Bahai unter Wiederkehr das erneute Erscheinen der
gleichen göttlichen Eigenschaften dieser Erzieher.
Ethische Grundsätze
Im Jahr 1912 stellte Abdu'l Baha in seinen Ansprachen in Paris (siehe
Literatur) zwölf ethische Grundsätze aus den Lehren
Baha'u'llahs besonders heraus. Diese zentralen Lehrsätze der Bahai
dominierten bis in die achtziger Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts die
Rezeption der Religion im Westen, die vor allem als humanitäre
Friedensbewegung wahrgenommen wurde. Die spirituellen und
philosophischen Lehren Baha'u'llahs, wie zum Beispiel über das
Wesen der menschlichen Seele oder das Leben nach dem Tod, erfuhren erst
in den letzten Jahren ein größeres Interesse. Die so
genannten zwölf ethischen Grundsätze sind keine im Wortlaut
festgeschriebenen Gebote und wurden von Abdu'l Baha zu
unterschiedlichen Zeiten unterschiedlich formuliert. Folgende
sinngemäße Aufzählung gibt die am häufigsten
zitierte Einteilung mit einigen kurzen Erläuterungen wieder:
Die ganze Menschheit ist als Einheit zu betrachten. Einheit und
Vielfalt stellt für die Bahai dabei keinen Widerspruch dar.
Kulturelle Vielfalt wird begrüßt und gefördert, die
Menschheit zugleich als Einheit betrachtet, da alle Menschen (und
Religionen) durch das Wirken derselben Gottheit erschaffen wurden.
Alle Menschen müssen die Wahrheit selbständig erforschen. Der
Glaube eines Menschen hängt nur von ihm selbst ab. Es gibt daher
keinen Klerus, der den Glauben vermittelt. Die Heiligen Schriften
sollen von allen Gläubigen selbst gelesen und interpretiert
werden. Das Menschenbild erzieht zu Mündigkeit und
Selbstbestimmtheit. In den Gemeinden in Südamerika, Afrika und
Indien wurden zahlreiche Alphabetisierungsprogramme insbesondere
für junge Frauen gestartet.
Alle Religionen haben eine gemeinsame Grundlage. Die Bahai lehren, dass
sich derselbe Gott in allen Religionen offenbart. Jede Religion habe
zeitbezogene und ewige Aspekte. Während sich soziale Gebote
unterschieden, weil sie Zeit und Kulturkreis angepasst seien, sei der
mystische Kern der Religionen immer derselbe, auch wenn er in
unterschiedliche Worte gefasst werde.
Die Religion muss die Ursache der Einigkeit und Eintracht unter den
Menschen sein. Religion, die zu Zwietracht oder gar Gewalt führe,
gilt als Missbrauch der Religion. Wenn Religion zu Zwist und
Uneinigkeit führe, so Abdu'l Baha, sei es besser, auf sie zu
verzichten.
Die Religion muss mit Wissenschaft und Vernunft übereinstimmen.
Nach dem Glauben der Bahai erklärt die Religion
Zusammenhänge, die jenseits des wissenschaftlich Erfahrbaren
liegen. Wissenschaften und Religionen sollten sich daher ergänzen
und nicht widersprechen. Religion ohne Wissenschaft führe zu
Aberglauben. Wissenschaft ohne Religion zu Materialismus. Beides wird
abgelehnt.
Mann und Frau haben gleiche Rechte. Die Bahai sehen die Menschheit mit
der Offenbarung Baha'u'llahs in ein neues Zeitalter eintreten, in
welchem „Gewalt ihr Gewicht verliert“ und „die
männlichen und weiblichen Elemente der Kultur besser ausgeglichen
sein werden“. Das „neue Zeitalter“ werde weniger
männlich und mehr von „weiblichen Leitbildern“ –
wie zum Beispiel Intuition und Fürsorge – durchdrungen sein.
Innerhalb der Gemeindeordnung hatten Frauen von Anfang an aktives und
passives Wahlrecht. Heute bestehen die Institutionen in Deutschland ca.
zur Hälfte aus Frauen. Das Berateramt wird in Deutschland von zwei
Frauen geleitet: Saba Khabirpour und Uta von Both. Auf
Unverständnis stößt in diesem Zusammenhang immer
wieder, dass das international gewählte Haus der Gerechtigkeit nur
aus männlichen Mitgliedern besteht.
Vorurteile jeglicher Art müssen abgelegt werden. Damit sind sowohl
rassistische wie auch religiöse Vorurteile gemeint. So gibt es bei
den Bahai zum Beispiel keinen Erlösungsglauben, der die Menschen
in „Gläubige“ und „Ungläubige“
einteilt.
Der Weltfriede muss verwirklicht werden. Weltfriede ist für die
Bahai keine rein eschatologische Erwartung, sondern bedarf des
menschlichen Bemühens. Weltfriede impliziert Religionsfriede und
die Anerkennung der Gleichwertigkeit aller Menschen, gleich welcher
Rasse oder Klasse. Abrüstung und die Etablierung eines
Völkerbundes sind die ersten Schritte auf diesem Weg.
Beide Geschlechter müssen die beste geistige und sittliche Bildung
und Erziehung erfahren. Damit ist nicht nur die Erziehung in der
Familie gemeint, sondern die allgemeine Schulpflicht. Reichen die
Mittel nicht für alle Kinder aus, werden Mädchen als
„erste Erzieher der nächsten Generation“ bevorzugt.
Die soziale Frage muss gelöst werden. Abdu'l Baha bezog sich mit
dieser Aussage 1912 auf die sozialpolitischen Probleme des
Industriezeitalters und die damit verbundenen gesellschaftlichen
Spannungen. Die Bahai engagieren sich in wirtschaftlicher wie
gesellschaftlicher Hinsicht für Ausgleich und Gerechtigkeit im
Globalisierungsprozess. Organisationen wie das European
Bahá'í Business Forum befassen sich damit inhaltlich.
Es muss eine Welthilfssprache und eine Einheitsschrift eingeführt
werden. Schon Baha'u'llah betonte die Notwendigkeit einer Sprache, die
die Völker der Erde gemeinsam wählen sollten, um sich damit
weltweit verständigen zu können. Diese soll neben der
Muttersprache erlernt werden. Faktisch ist dies innerhalb der
Bahai-Gemeinde inzwischen Englisch, was nicht nur im Bahai-Weltzentrum
genutzt wird, sondern auch als Konferenzsprache bei internationalen
Tagungen.
Es muss ein Weltschiedsgerichtshof eingesetzt werden. Trotz der
zahlreichen Friedensprophezeiungen Baha'u'llahs gehen die Bahai nicht
davon aus, dass sich alle lokalen und globalen Konflikte künftig
von allein lösen werden. Zur Klärung solcher Konflikte bedarf
es nach Auffassung der Bahai nicht nur eines internationalen
Gerichtshofes, sondern darüber hinaus einer international
akzeptierten Polizei, die bei Bedarf berechtigt ist, auch in gewaltsame
Konflikte friedensbewahrend einzuschreiten.
In den Heiligen Schriften Baha'u'llahs heißt es: „...Die
Zeit muss kommen, da die gebieterische Notwendigkeit für die
Abhaltung einer ausgedehnten, allumfassenden Versammlung der Menschen
weltweit erkannt wird. Die Herrscher und Könige der Erde
müssen ihr unbedingt beiwohnen, an ihren Beratungen teilnehmen und
solche Mittel und Wege erörtern, die den Grund zum
Größten Weltfrieden unter den Menschen legen...“[1]
Gottesdienst und Praxis
Das Haus der Andacht in Indien ist auch als „Lotustempel“
bekannt.Gottesdienstliche Rituale bestehen nicht. In den Häusern
der Andacht wird aus den Heiligen Schriften aller Weltreligionen
rezitiert. Drei tägliche Pflichtgebete stehen zur Wahl. Diese
werden vom Gläubigen alleine und zurückgezogen gesprochen
oder gesungen.
Neun Feiertage im Jahr werden von den Bahai ohne rituell vorgegebene
Formen mit Gebet, Lesungen aus den Schriften, künstlerischen
Darbietungen, Festmahl oder anderen gemeinschaftlichen Aktivitäten
öffentlich begangen.
Die örtliche Gemeinde trifft sich alle 19 Tage zu ihrem
Monatsfest, das auch „Neunzehntagefest“ genannt wird. Der
Bahai-Kalender teilt das Jahr in 19 mal 19 Tage ein. Jeder Monatsbeginn
wird mit Gebeten, Gedankenaustausch und geselligem Beisammensein
gefeiert. Mancherorts gibt es auch öffentliche Friedensandachten,
die teils auch gemeinsam mit den Anhängern anderer
Religionsgemeinschaften gestaltet werden. Bei „Gebeten der
Weltreligionen“ rezitieren und singen die Repräsentanten der
Religionen nacheinander Gebete ihrer heiligen Schriften in der
jeweiligen Tradition. Als verbindendes Element dient die Musik.
Weitere Veranstaltungen der Bahai sind u.a. Gebetsversammlungen,
Lesungen aus religiösen Schriften, Studienkurse, Kinderklassen,
Vorträge oder Tagungen.
Jeder Bahai sollte täglich selbst in den heiligen Schriften lesen
und „darüber meditieren“. Richtschnur für das
tägliche Handeln eines jeden Bahai ist das durch Baha'u'llah
geoffenbarte „Wort Gottes“. Die jährliche Fastenzeit
im März dauert einen Bahai-Monat und soll vor allem der geistigen
Besinnung dienen. Für Andachten verwenden Bahai hauptsächlich
die vom Religionsstifter Baha'u'llah sowie dessen Sohn Abdu'l Baha
verfassten Gebete.
Der Kultus wurde von Baha'u'llah auf ein Minimum beschränkt und
lässt viel individuellen Gestaltungsfreiraum. Die Bahai sehen das
auch als Teil des universellen Charakters ihrer Religion, die
Inkulturation ermöglicht und begrüßt.
Bahai sind zur Monogamie verpflichtet und haben vor der Heirat die
Zustimmung der Eltern einzuholen. Alkohol und Drogen sind verboten,
ebenso wie Askese, Mönchtum, Beichte, Feuerbestattung,
Glücksspiel und Bettelei.
Die Gläubigen haben die Gesetze ihres jeweiligen Landes zu
respektieren und zu befolgen. Parteipolitischer Aktivitäten
enthalten sich die Bahai. Engagement in Jugendgruppen,
Friedensbewegungen, interreligiösen Initiativen und
Umweltschutzbewegungen außerhalb der Bahai-Gemeinde, sofern
parteipolitisch neutral, wird ausdrücklich gefördert.
Die Anwendung von Gewalt ist untersagt und religiöser Fanatismus wird geächtet.
Gemeindeordnung und Beratungsprinzip
Die Gemeindeordnung basiert auf dem Prinzip der Beratung und der freien
und geheimen Wahl. Einen Klerus gibt es nicht. Entscheidungsträger
sind beratende Gremien (Geistige Räte) mit jeweils neun (meist
ehrenamtlichen) Mitgliedern, die lokal, auf Bundesebene und
international gewählt werden.
Das Beratungsprinzip gilt den Bahai als Ideal, das sie in der Arbeit
ihrer Institutionen anstreben. Sie verstehen es als Modell, das auch in
anderen Bereichen angewandt werden kann. Das Beratungsprinzip soll
sicherstellen, dass die Erfahrung und das Wissen aller für die
gemeinsame Willensbildung nutzbar wird. Freie und uneingeschränkte
Meinungsäußerung sind dabei unerlässlich. „Erst
wenn die Meinungen aufeinanderprallen“, so Abdu'l Baha,
„kann der Funke der Wahrheit sprühen“. Bei
Entscheidungen wird nicht publiziert, welches Mitglied wie gestimmt
hat. Parteibildung und Lobbyarbeit sollen durch lösungsorientierte
Arbeit ersetzt werden. Voraussetzung für diese Form der
Entscheidungsfindung ist, dass alle Ratsmitglieder als gleichberechtigt
betrachtet werden. Meinungsbeiträge für eine Beratung werden
nicht als persönliches „Eigentum“ betrachtet, sondern
werden in dem Moment, in welchem sie in die Diskussion eingebracht
werden, zum Gemeingut, über das alle gemeinsam befinden.
Entscheidungsgrundlage ist die Heilige Schrift, die durch den Rat
– je nach Beratungsgegenstand – stets neu anzuwenden ist.
Jede Beratung im Geistigen Rat wird mit Gebeten begonnen.
Die Gemeinde finanziert sich durch freiwillige Spenden ihrer
Mitglieder. Spenden von außerhalb der Gemeinde werden nicht
angenommen. Die Aufgabe der Geistigen Räte besteht nicht nur in
der Leitung der Gemeinde, sondern darüber hinaus auch in ihrem
Beitrag zum gesellschaftlichen Leben – beispielsweise durch
Projekte zur Gewaltprävention an Schulen oder in der
interreligiösen Begegnung.
Die örtlichen Geistigen Räte werden einmal im Jahr durch die
ganze Gemeinde gewählt. Jedes Land ist in bestimmte Wahleinheiten
eingeteilt, wo Delegierte gewählt werden, die ihrerseits bei einer
jährlichen Tagung die Geistigen Räte auf Bundesebene
wählen. Der internationale Rat, das neunköpfige Haus der
Gerechtigkeit in Haifa, wird alle fünf Jahre durch die Mitglieder
der nationalen Räte aus der Gesamtheit aller männlichen
Gläubigen gewählt.
Die Arbeit der Räte wird unterstützt von Beraterinnen und
Beratern des sog. Berateramts, die selbst keine
Entscheidungsträger sind und vom Haus der Gerechtigkeit ernannt
werden.
Die entscheidungsbefugten Räte werden allesamt demokratisch
gewählt. Um die Autonomie des Wählers zu gewährleisten,
sind Kandidatenaufstellungen und Wahlkampagnen untersagt. Die
Grundlegung dieser Gemeindeordnung erfolgte bereits durch den
Religionsstifter Baha'u'llah. Präzisiert wurde sie später
durch Abdu'l Baha und Shoghi Effendi.
Geschichte
Dass sich die Grabstätte des Bab heute in Haifa (Israel) befindet,
hat historische Gründe.In der Ursprungsgeschichte der
Baha'i-Religion stehen zwei Hauptfiguren im Vordergrund: Sayyid Ali
Muhammad (1819-1850), genannt „Bab“ (arab. „das
Tor“), und Mirza Husayn Ali (1817-1892), genannt
„Baha'u'llah“ (arab. „Herrlichkeit Gottes“).
Der Bab
Der Bab (1819-1850) erhob 1844 im südpersischen Shiraz den
Anspruch, ein Gesandter Gottes zu sein mit dem Auftrag, als
Vorläufer und Herold auf das baldige Erscheinen eines weiteren
Offenbarer Gottes hinzuweisen, der die Erfüllung der
Verheißungen aller Religionen - die Erscheinung eines
endzeitlichen Welterneuerers - erfüllen würde. Dieser
Anspruch einer nachislamischen Gottesoffenbarung erregte die
Gemüter der islamischen Orthodoxie im damaligen Persien und
führte zu Schikanierungen der Babisten. Der Bab wurde 1850
öffentlich hingerichtet. 1852 versuchten zwei Anhänger des
Bab ein Attentat auf den Schah, das scheiterte.
Baha'u'llah
Baha'u'llahBaha'u'llah (1817-1892), einer der führenden
Anhänger des Bab, wurde gefangen genommen und lebte die letzten 40
Jahre seines Lebens in Verbannung. 1863 (in seinem ersten
Verbannungsort Bagdad) erklärte Baha'u'llah seinen engsten
Anhängern, dass er der von Bab verheißene Offenbarer sei und
stiftete damit eine neue Religion, die als Baha'i-Religion bekannt
wurde. Öffentlich erhob er diesen Anspruch erstmals 1866. Die alte
Gemeinschaft der Babi-Religion ging weitgehend in der neuen Religion
von Baha'u'llah auf. Eine kleinere Gruppe der Anhänger des Bab
folgte Subh-i-Azal und nannte sich „Azali“. Andere, die
Subh-i-Azal nicht akzeptierten, verstanden sich weiterhin als
„Babi“. Baha'u'llahs Verbannung aus Persien führte ihn
weiter über Edirne und Istanbul zur letzten Station seines langen
Exils in die Festungsstadt Akko im heutigen Israel.
In der Nähe von Akko verstarb Baha'u'llah, wo er bestattet wurde
und sich heute das geistige Zentrum der Baha'i-Gemeinde befindet.
Um einer unangebrachten Bilderverehrung vorzubeugen und aus Respekt vor
der Person des Religionsstifters, ist den Baha'i die Verbreitung von
Darstellungen Baha'u'llahs nicht gestattet. Jeder Baha'i kann
während einer neuntägigen Pilgerreise für eine kurze
Zeit einen Blick auf ein Bild Baha'u'llahs werfen.
Abdu'l Baha, Shoghi Effendi und die Folgezeit
Seine Nachfolge ging auf dessen ältesten Sohn Abdu'l Baha
(1844-1921), über. Baha'u'llah bestimmte ihn zum Führer des
Glaubens und bevollmächtigten Ausleger seiner Schriften. Diese
Bestimmung gilt als Bund zwischen Baha'u'llah und seinen Jüngern.
Ein jüngerer Sohn stellte den Anspruch von Abdu'l Baha in Frage,
worauf dieser ihn und seine Anhänger als
„Bundesbrecher“ exkommunizierte.
Abdu'l Baha folgte 1921 sein Enkel Shoghi Effendi (1897-1957), der als
„Hüter der Sache Gottes“ die Geschicke der
Gemeinschaft leitete. Nachdem Shoghi Effendi keine männlichen
Nachkommen hatte, gibt es keinen bevollmächtigten Ausleger mehr.
Seit 1963 führt das Haus der Gerechtigkeit die internationale
Gemeinde. Es hat seinen Sitz in Haifa (Israel). Hier befindet sich
daher auch das administrative Baha'i-Weltzentrum.
Bahá'í International Community (BIC)
Seit 1948 ist die Bahá'í International Community bei den
Vereinten Nationen als nichtstaatliche Organisation anerkannt. Sie
arbeitet am Hauptsitz New York in zahlreichen Gremien der
Weltorganisation mit (WHO, UNICEF), sie hat seit 1970 beratenden Status
beim Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC).
Außerdem hat die Bahá'í International Community
1992 in New York das „Büro für die Förderung der
Frauen“ eingerichtet. Dieses hat die Aufgabe, die Stellung der
Frau weltweit zu fördern und zu verbessern.
Unabhängig davon führt die weltweite Bahai-Gemeinde mehr als
1700 soziale und wirtschaftliche Entwicklungsprojekte durch, die
insbesondere Bahai-Prinzipien in die Tat umsetzen sollen. 348 Schulen
werden auf allen Kontinenten von Bahai geführt.
Konversion
Beitritt
Der Beitritt zum Baha'i-Glauben geschieht nicht durch die Geburt in
eine Baha'i-Familie. Anders als bei den abrahamitischen Religionen
Islam und Judentum findet bei der Geburt keine rituelle Aufnahme in die
Baha'i-Gemeinschaft statt. Die Baha'i brechen mit der rituellen
Beschneidung.
Als Baha'i definiert man jeden, der sich „zum Glauben
erklärt“, d.h. eine Erklärung unterschreibt, in der
steht, dass er/sie „Baha'u'llah als Manifestation Gottes für
dieses Zeitalter“ anerkennt. Jugendliche, obgleich von einer
Baha'i-Familie, die diese Erklärung nicht unterschreiben, bleiben
von Wahlen, Nationaltagungen, Ämtern und Pilgerfahrten
ausgeschlossen.
Als Baha'i gilt jeder, der sich zur Baha'i-Religion bekannt hat und
mindestens 15 Jahre alt ist. In Baha'i-Familien findet die
Erklärung in der Regel zum 15. Geburtstag statt – sofern
sich der Jugendliche für den Glauben an Baha'u'llah entscheidet
– und obliegt dem Nationalen Geistigen Rat der Baha'i in
Deutschland. Der Jugendliche unterschreibt und schickt seine
Erklärungskarte dem Nationalen Geistigen Rat. Dieser prüft
die Erklärung und schickt ein Willkommensschreiben und eine
offiziellen Bestätigung, dass man von nun an zur Baha'i-Gemeinde
gehört. Meistens folgen Geschenke, z.B. Bücher. Die
Erklärung wird nicht in einer offiziellen, zeremoniellen Feier wie
eine Konfirmation oder eine Bar Mizwa im Rahmen eines Gottesdienstes
gefeiert. Manche Baha'i-Familien laden zum
„Geburtstagsfest“ andere Baha'i ein, um so die
Erklärung zu feiern.
Für Personen, die nicht aus Baha'i-Familien stammen, gilt das
Gleiche. Nach gründlichem Abwägen wird die
Erklärungskarte unterschrieben eingesandt. Auch eine spontane
Beitritts-Erklärung ist möglich, denn Baha'i verlangen nicht,
dass man vorher einen Unterricht besucht hat. Besuch von offenen
Ferienkursen, Baha'i-Kinderklassen, Studiengruppen am Wochenende usw.
wird zur persönlichen geistigen Entwicklung empfohlen.
Die Baha'i haben nie eine Übertrittsprozedur gehabt wie z. B. das
Judentum es bei der Gijur-Konversion hat. Es bleibt dem Einzelnen
überlassen, wann man genug weiß, um der Religion
beizutreten. Wer sich für die Konversion entscheidet, kann sich
entweder direkt an die örtliche Gemeinde wenden oder auch an die
nationale Instanz.
Austritt
Der Austritt aus der Baha'i-Gemeinschaft ist eine formale Prozedur, ein
Wille, der schriftlich formuliert beim Nationalen Geistigen Rat eines
Landes eingehen muss. Zunächst berät der Geistige Rat (das
lokale Beratungsgremium der Gemeinde des Gläubigen) über den
Antrag, verfasst einen Brief mit einer Erklärung und schickt ihn
an den National Geistigen Rat. Dieser wird entweder ein weitere
Beratung mit dem Gläubigen vorschlagen, um einen Austritt aufgrund
von Missverständissen zu vermeiden, oder er wird den Austritt
akzeptieren und auch das Haus der Gerechtigkeit informieren. Ein
Austritt verläuft demnach formal gesehen fast genauso wie der
Beitritt.
Gründe für einen Austritt sind persönlichere Art, z.B.
Rücksichtnahme gegenüber der anderen
Religionszugehörigkeit eines potentiellen Ehepartners, mangelnde
Überzeugung der Gottesgesandheit Baha'u'llahs, Zweifel an der
Existenz Gottes nach Schicksalsschlägen, Nichtakzeptanz der
ethischen Grundprinzipien der Baha'i.
Vom Austritt zu unterscheiden ist der Ausschluss im Falle des
Bundesbruches (siehe an anderer Stelle) und der ebenfalls vom
Nationalen Geistigen Rat verhängte Verlust der administrativen
Rechte (d.h. der Teilnahme am administrativen Teil des 19-Tage-Festes,
Baha'i-Wahlen usw.) für Baha'i, die sich nicht an die
administrativen Gesetze halten (Verzicht auf die schlichte Zeremonie
bei der Hochzeit, Annahme parteipolitischer Ämter, Gestaltung des
Privatlebens in einer dem öffentlichen Ansehen des Glaubens
schadenden Weise). Normalerweise wird aber in all diesen Fällen
versucht, den Entzug der administrativen Gesetze zu vermeiden.
Natürlich kann der Entzug der administrativen Rechte bei der
betroffenen Person auch zur Entscheidung zu einem Austritt führen.
Aus der Perspektive anderer abrahamitischer Religionen kann ein Baha'i
als Ungläuber, jüdisch Goy, gelten. Aus Sicht des
Kitab-i-Aqdas darf ein Baha'i zwar einen Atheisten oder
Andersgläubigen heiraten, aber andersherum ist dies nicht immer
der Fall. Es gibt Interpretationen des Koran oder der fünf
Bücher Mose, nach welchen ein Moslem oder Jude keinen
Baha'i-Anhänger heiraten darf bzw. die Konversion zur eigenen
Religion voraussetzt. In den Augen vieler Muslime und Juden bedeutet
dies für den Baha'i Austritt, weil sonst die Ehe nach der Halacha
und nach islamischen Recht ungültig sei.
Um das Jahr 1980 herum, in den Anfängen der iranisch-islamischen
Revolution, haben einige Baha'i unter massivem Druck der iranischen
Regierung ihrem Glauben abgeschworen (siehe auch unten). Die Regierung
gewährte den Baha'i lediglich dann ein Studium oder einen Job,
wenn sie zum Islam übertraten. Diejenigen, die Baha'i blieben,
durften weder studieren noch ein öffentliches Amt bekleiden, viele
verarmten, wurden inhaftiert oder sogar hingerichtet.
Kontroversen
Im Gegensatz zu anderen neuen religiösen Bewegungen ist die
Baha'i-Religion kaum in Kontroversen verwickelt. Die Baha'i nehmen
gegenüber Andersdenkenden und Ehemaligen einen toleranten
Standpunkt ein; es ist kein Problem auszutreten und den Kontakt
abzubrechen.
Ihr Glaube kennt keine Bekehrung. Der Beitritt muss aus eigener
Überzeugung geschehen. Gewaltsame Bekehrung oder Werbung an der
Haustür wird strikt abgelehnt und als unwürdig empfunden. Es
wird jedoch von jedem Baha'i erwartet, dass er seinen Glauben bei
Bedarf weitergeben kann und „lehrt“, damit der Glaube
verbreitet wird. Das „Lehren“ des Glaubens kann auch in
Kursen geschult werden.
Ein Gemeindemitglied, das nachhaltig bestrebt ist, die Gemeinde zu
terrorisieren oder zu spalten oder ihren Institutionen offen die
Feindschaft erklärt, bricht damit den Bund Gottes, wie er in den
Heiligen Schriften der Baha'i niedergelegt ist, und wird als
Bundesbrecher bezeichnet. Wenn jemand zum Bundesbrecher erklärt
wurde, wird er exkommuniziert und die Baha'i brechen jeden Kontakt zu
ihm ab. Auch die engsten Verwandten müssen dann den Kontakt
abbrechen, wenn sie Baha'i bleiben wollen.
Eine Regel der Baha'i in den Vereinigten Staaten, die intellektuelle
Baha'i als interne Zensur und somit als problematisch ansehen, ist,
dass dort alle schriftlichen Arbeiten über den Baha'i-Glauben,
auch akademischer Art, vor der Publikation einer internen
Überprüfung durch den Nationalen Geistigen Rat unterzogen
werden müssen. So musste das in den achtziger Jahren von einer
Gruppe von Intellektuellen in Los Angeles publizierte populäre
Magazin Dialogue nach zwei Jahren sein Erscheinen einstellen, da den
Autoren vom Nationalen Geistigen Rat öffentlich mangelnder Respekt
gegenüber den Institutionen vorgeworfen wurde (obwohl jeder
Artikel vor der Publikation die interne Revision passiert hatte).
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